Recht Bizarr
Verbrechen muss sich wieder lohnen, und deswegen gibt es gerade bei Kapitalverbrechen einen besonderen Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das über Zeitgeschehen berichtet wird und berichtet werden muss, ist hier unwichtig und geht auch anders, das geht auch ohne Namen. Da ist nicht einmal die RAF drauf gekommen, man muss nur alle verklagen die die Namen erwähnen, schon ist die ganz bürgerliche Presse in Angst und Schrecken. RAF vorher als geschützte Marke anzumelden, das wäre die wahrhaft revolutionäre Tat gewesen.
Erst lässt ein gewisser Kannibale Filme verbieten, nun legt ein anderer, ein eigentlich nur mittelmäßig bekanntes Folterdrohopfer mit Schutz seines Namens nach. Das Beispiel wird sicher Schule machen, und andere werden dem folgen. Es gibt da sicher noch mehr Opfer der Gesellschaft, die sich nur dann wieder eingliedern können wenn auch der Name nicht mehr bekannt ist. Das gilt aber nur wenn es kein größeres Attentat war, dann sind die Täter meist Helden im Sinne der Weltrevolution und die Opfer immer schnell vergessen.
Thema: Heise
Historie: Rheinzeitung
