Der Siegel-Online ist ein interessantes Medium, immer vorne mit dabei aber hinterher waren es immer die anderen. Jetzt gibt es eine Zusammfassung über den Prozess der bei 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam der Prozess, mit Freisprüchen für Björn L. und Thomas M. endete. Für jeden aufmerksamen Beobachter der nicht sofort in antideutsche Hysterie auszubrechen bereit war, war das von Anfang an ersichtlich. Die gesamtedeutsche Fackelzughysterie die der Fall auslöste erinnerte allzusehr an den Fall Sebnitz. Wenn der Mob nur Gründe hat die gesamtgesellschaftlich grob überissen als gut verstanden werden, darf er sich sofort bilden, und er bildet sich dann bis nach ganz oben, bis in die Spitzen von Politik und Rechtsstaat. Beteiligt war ja nicht nur die Bildzeitung wie Spiegel-Online schreibt sondern eigentlich fast alle Pressemedien. Und der Spiegel war auch ganz weit vorn mit dabei als es um das Schüren der Hysterie ging. Aber nun war es wieder die böse Bildzeitung:
(SpOn)Hamburg - 14 Monate ist es her, da schien alles noch so einfach zu sein, da schien alles so eindeutig auf der Hand zu liegen, dass die wenigen Zweifler und Mahner, die es in der hysterischen öffentlichen Debatte im April 2006 noch gab, teilweise rüde zurechtgestutzt wurden. Es war doch alles so klar. Oder etwa nicht?
Die beiden mutmaßlichen Täter: Björn L., 29, und Thomas M., 31, beide aus Potsdam, der eine Gelegenheitstürsteher, der andere Behindertentransportfahrer, kurze Haare, kräftige Gestalten. "Ausländer-Hasser festgenommen!", krakeelt die "Bild"-Zeitung wenig später auf der ersten Seite.
Ich erinnere mich daran, daß fast alle Zeitungen "krakeelt" haben und der Spiegel war mit dabei, da hätte man doch auch ein Zitat aus dem eigenen Blatt nehmen können. So klang das damals bei der "Bildzeitung" Südeutsche Rubrik "Ausländerfeindlichkeit".
Ermyas M. wurde gegen vier Uhr morgens an der Haltestelle brutal zusammengeschlagen und misshandelt.
Der Rechtstaat hat überhaupt in diesem Fall überaus sonderbare Verhaltensregeln:
(FAZ)Die Verteidiger sind überzeugt, dass ihre Mandanten „Anspruch auf einen klaren und eindeutigen Freispruch haben, weil beide nicht am Tatort waren“. Und nur wenige wissen, dass, wie man hört, kurz nach der Tat eine Staatsanwältin, die an dem Verfahren nicht beteiligt war, einem Verteidiger telefonisch eine Strafanzeige ankündigte, falls er es wage, den wahren Tatablauf öffentlich zu machen, der keine Ähnlichkeit auswies mit dem bis dahin behaupteten rechtsextremen Gewaltexzess.