50 Euro
Und mal eine gute Nachricht. Jetzt soll die Jugend doch nicht übermässig kriminalisiert werden. Bei kleineren Urheberechts-Vergehen soll zumindest die Abmahnsumme durch die Kanzleien auf fünzig Euro begrenzt werden. Für Serienabmahner wäre es damit weniger lukrativ. Das ist eine gute Nachricht für das Internet und alle seine Nutzer, gerade diese Abmahnwellen, sind ganz allgemein ein grosses Hemmnis für das Internet. Abmahnungen werden dadurch zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch erschwert und sind erstmal finanziell nicht mehr so attraktiv.
Für die meisten Menschen ist das Internet immer noch ein Ort der Angst, und das nicht unberechtigt: Einerseits werden sie von Firmen und Adresshändlern ausgespäht und können dadurch auch schnell zu Opfern werden, und zum Anderen besteht hier für den Einzelnen, der nicht jederzeit einen Anwalt zur Verfügung hat, und für den vielleicht alleine der Umgang mit der Justiz schon ein einziger Horror ist, eine ständige Gefahr. Wenn man einen Computer mit Internetanschluss hat, was macht dann die Kinder? Was passiert da? Laden die Sachen, die dann vielleicht mein ganzes Leben zerstören können. Was wenn ich irgendwo falsch klicke? Also besser kein Computer mit Internetanschluss für das Kind. Und auch kein Internetanschluss für die ganze Familie. Was man macht, macht man also vom Büro. Hier wird seit Jahren auch durch die Politik eine lähmende Angstsituation geschaffen, die sich zu der sowieso schon existierenden Technologieangst und Technologiefeindlichkeit hinzuaddiert. Der Büroarbeit tut das im Übrigen auch nicht gut.
Gleichzeitig wird aber auch durch die ständige Ausweitung von Impressumdpflichten bei Webeiten, der Nutzten im politischen und demokratischem Dialog immer stärker eingegrenzt. Hier muss man auch klar sehen: Alle üblichen Webseiten und Blogs sind sowieso rückverfolgbar, wenn wirklich etwas passiert – etwas das nicht einfach nur lapidar ist (Wie die Verwendung eines geschützten Begriffes, oder eine kritischen Äusserung gegenüber einem grösseren Konzern oder einem reichen Prominenten – der das dann mal einfach so, über die Rechtsabteilung aus der Welt schaffen will und kann).
In den üblichen bekanntgewordenen Fällen ist es eigentlich nichts anderes als eine legale Erpressung, was aber auch ab einer gewissen monitären Potenz einfach erlaubt und uralter böser Teil unseres Rechtssystems ist. Recht ist immer auch Recht des Stärkeren, und wird es zurzeit wieder immer mehr – eine Entwicklung die sowieso in Deutschland, überall zu beobachten ist. Von freier Rede ist da kaum noch was übrig.
Es entsteht ein zwei Klassen Recht, daß der normalen durch Rechtsabteilungen geschützten Presse nutzt – während jetzt Blogger, die eigentlich nur ihre privaten Gedanken veröffentlichen, ohne die gleichen Profitmöglichkeiten zu haben, mit gleichen Pflichten belegt werden, ohne dabei auch die gleichen Rechte und den gleichen Schutz zu bekommen, oder auch nur ansatzweise zu haben. Hat schonmal jemand erlebt, das Zeitungen ihre Aussagen belegen, oder auch noch auf andere Quellen, verlinken?
(Hier muss man den technophilen Partner der Netzeitung Golem hervorheben, eines der wenigen Medien (Das Einzige?) in Deutschland welches Trackbacks zulässt.)
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