March 24, 2006

Raubkopie und andere Schwerstdelikte

Filed under: Zeitgeist - luclog @ 5:01 pm

Da sieht man erstmal wie gefährlich Raubkopierer sind und wie wertvoll der reibungslose Ablauf der Musikverwertung, im Vergleich zu Angriffen auf Leib und Leben. Raubkopie soll wirklich zum Schwerverbrechen werden: 5 Jahre, man fasst es nicht.

1. § 142 StGB Unfallflucht bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe

2. § 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr bei Fahrlässigkeit bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe

3. § 307 StGB Herbeiführen einer Kernexplosion. Bei Fahrlässigkeit bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

4. § 227 StGB 1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Nun § 106:  Raubkopie dann bis zu 5 Jahren.

3 Comments »

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  1. Auch Frankreich verschärft die Strafen für das Raubkopieren

    Zudem will der Staat sich bei den legalen Musikdateien in die Abspieltechnik einmischen. Jedes Gerät soll alles abspielen können. Wie zu erwarten haben die Politiker aber keine Ahnung von den technischen Feinheiten.

    Comment by euroneuzeit — March 24, 2006 @ 6:06 pm

  2. Auch Schallplatten? Das wird komliziert.

    Comment by luclog — March 24, 2006 @ 7:50 pm

  3. Sieh es einmal positiv, die eskalierende Polemik zu dem Thema ist ein Indiez das die eatablierten Interessengruppen Land verlieren. Die existierenden Gesetze sind nicht mit der neuen Technologie zu vereinigen. Wenn fast jeder ein Raubkopierer ist, lässt es sich nicht an den alten Gesetzen fest halten.

    Comment by bitter_twisted — April 21, 2006 @ 3:47 pm

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