March 3, 2006

Kannibalen Schutz durch Persönlichkeitsrecht?

Filed under: Zeitgeist - luclog @ 12:09 pm

Der "Kannibale von Rotenburg" macht wieder Schlagzeilen. Nun wird ein Film der sich mit diesem Fall beschäftigt eine Woche vor dem Filmstart durch eine Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt gestoppt. Die Verfügung beantragte der als "Kannibale von Rotenburg" bekannte "Armin Meiwes" selbst. Interessant in welchen Fällen das Persönlichkeitsrecht mittlerweile wirksam werden soll, die Kunst und Pressefreihit ist wohl, und nicht nur in diesem Fall, in echter Gefahr. Früher gab es noch die Möglichkeit über Personen des Öffentlichen Interesses zu sprechen, dieses eigentlich wichtige und unmittelbare Recht der Rede- und Kunstfreiheit ist wirklich in Bedrängniss. Nur bei Amerikahass und Antisemitismus ist immer mehr erlaubt. Ich bin ja für Redefreiheit, aber nicht für eine gesteuerte, bei der die Zensur immer mehr über das allgemeine Recht erwirkt wird.

Entgegen der Darstellung der Produktionsfirma orientiere sich der Film detailgenau an dem Lebensbild, den Persönlichkeitsmerkmalen und der Bluttat des «Kannibalen von Rotenburg», sagte Richter Nordmeier. Meiwes habe dem nicht zugestimmt. «Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig und wiegt schwer», fügte er hinzu. Weder die Freiheit der Kunst noch die Freiheit der Berichterstattung durch Film könnten die Rechte eines Menschen überlagern, der unfreiwillig zum Thema eines Horrorfilms gemacht werde.

Nach dem Urteil des OLG darf der Film in Deutschland nicht vorgeführt, als DVD verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Meiwes´ Anwälte wollen nun in einem nächsten Schritt auch die internationale Verbreitung verhindern.

Rechtsanwalt Harald Ermel kündigte zudem die Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Lied «Mein Teil» der Rockband Rammstein und den Film «Dein Herz in meinem Hirn» von Rosa von Praunheim an, die sich ebenfalls auf den Fall des «Kannibalen von Rotenburg» stützen. Er wies Vorwürfe zurück, dass es seinem Mandanten bei den Klagen ums Geld gehe. «Wir haben von Atlantic Streamline Geld geboten bekommen», sagte Ermel. «Das wollten wir nicht, wir wollen eine wahrheitsgemäße Darstellung.»

Deshalb habe Meiwes die Firma Stampfwerk in Hamburg mit der Produktion eines Dokumentarfilms beauftragt, ohne sich dafür bezahlen zu lassen. Ziel sei eine journalistische und psychologische Aufarbeitung. Der Film «Rohtenburg» zeichne dagegen ein falsches und verleumderisches Bild: «Da wird Herr Meiwes am Ende als bestialischer Mörder dargestellt, der wahllos auf einen Menschen einsticht.»

2 Comments »

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  1. Kino-Kannibalismus kastriert!

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Aufführungsverbot für den Kinofilm “Rohtenburg” verhängt. Der Gruselthriller basiert auf der realen Geschich

    Trackback by insider — March 21, 2006 @ 1:14 pm

  2. Netter Text.

    Comment by luclog — March 21, 2006 @ 3:17 pm

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